FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Ablauf
„KJP-Heiderhof“
In meiner Privatpraxis „KJP-Heiderhof“ behandle ich
- Gesetzlich versicherte Patienten über das Kostenerstattungsverfahren
- Privat / Beihilfe versicherte Patienten
- Selbstzahler
Wie gehe ich am besten zur Terminvereinbarung vor?
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder telefonisch. Teilen Sie uns bitte Ihren Name und Ihre Telefonnummer mit. Wir melden uns dann bei Ihnen für eine Terminvereinbarung zum Erstgespräch.
Was soll ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
✓ Arztbriefe/Medikamentenplan/Gutachten etc.
✓ Schulzeugnisse
✓ Einverständniserklärung (getrenntlebende Eltern / gemeinsames Sorgerecht)
(Bei getrennt lebenden Eltern ist, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht, die vorherige schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.)
✓ Eingeholte Informationen von Ihrer Versicherung (siehe Kosten der Psychotherapie)
Wer ist beim Erstgespräch dabei?
Bei Kindergartenkindern findet das Erstgespräch ohne das Kind statt. Die Beobachtungen und Themen der Eltern können so in Ruhe durch diese berichtet und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Bei Grundschulkindern wird das Erstgespräch meist als gemeinsames Gespräch, das Kind (Patient) zusammen mit den Eltern / einem Elternteil, durchgeführt. Wenn Sie das Erstgespräch lieber ohne Ihr Kind wahrnehmen wollen, können wir das gerne so abstimmen.
Bei Jugendlichen findet das Erstgespräch auf Wunsch des Jugendlichen nur zu Beginn oder während des gesamten Gesprächs im Beisein eines Sorgeberechtigten statt.
Wie geht es weiter? / „Sprechstunden“
In diesen Sprechstunden arbeiten wir daran herauszufinden, ob eine Psychotherapie erforderlich ist. Ob eine Indikation für eine Therapie vorliegt. Eingesetzt werden dazu Fragebögen, Gespräche, Spielzeit und andere kreative Methoden.
Und dann? / „Probatorikphase“
Ist also eine Indikation gegeben, arbeiten wir 4-5 Termine zusammen in der „Probetherapie“. Passt die „persönliche Chemie“ und somit auch unser „Arbeitsbündnis“ stellen wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung / Beihilfestelle / Krankenkasse.
Antrag auf Kostenübernahme / Empfehlung
Formale Vorgehensweisen und Formerfordernisse können unterschiedlich ausfallen. Erkundigen Sie sich daher bitte vor Therapiebeginn, welche Formalitäten einzuhalten sind und welche Kosten Ihnen erstattet werden. Ein verbleibender Eigenanteil ist möglich.
Wonach richtet sich die Vergütung erbrachter therapeutischer Leistungen?
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP mit Stand vom 01.07.2024 regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten betragen derzeit zwischen 124,68€ bis 167,58€.
Vor Behandlungsbeginn wird die Honorarvereinbarung persönlich und schriftlich vereinbart. Die Honorarvereinbarung ersetzt nicht die Rechnung, die den Anforderungen nach § 12 Abs. 1 GOÄ/GOP entsprechen und die gesondert gestellt werden muss.
Was passiert, wenn keine Termine für ein Erstgespräch/ Therapie frei sind? Bzw. kein passender Termin (Wochentag / Uhrzeit) gefunden werden kann?
Grds. gilt, dass die Chancen für ein Erstgespräch /“Probetherapie“ / Therapieplatz steigen, je flexibler Sie sind. Individuell abzuwägen ist auch, ob nicht z.B. ein Vormittagstermin in Frage kommt (Abklärung mit der Schule erforderlich, da grds. Schulpflicht besteht).
Kann kein (passender) Termin gefunden werden, werden Sie auf Wunsch in eine Warteliste aufgenommen. Wir kontaktieren Sie dann, sobald ein Therapieplatz frei geworden ist.